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Zwangsausschüttungen beim LOTTO 6aus49

Zwangsausschüttung beim Lotto 6aus49

Jeder träumt von einem Sieg beim Lotto. Schon fünf oder sechs Richtige würden reichen, um sich kleinere Träume zu erfüllen, doch natürlich streben alle nach dem Jackpot. Die Wahrscheinlichkeit, diesen zu gewinnen, liegt bei etwa 1 zu 140 Millionen. Doch es gibt eine Möglichkeit, den Jackpot auch ohne Superzahl zu knacken.

Einmal im Lotto die Millionen abräumen und sich alle möglichen Wünsche erfüllen. Das Strandanwesen in der Südsee, ein Fuhrpark mit den schönsten Autos der letzten Dekaden oder einfach als Privatier zurückziehen und im New Yorker Luxusapartment mit Blick auf den Central Park zusehen, wie das Geld für einen arbeitet.

All diesen Träumen steht leider eine recht große Zahl im Weg. Denn der Weg zum Lottojackpot wird von einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 zu 140 Millionen versperrt. Es ist nicht unmöglich, diese Hürde zu überwinden, was Woche für Woche die glücklichen Lottosieger unter Beweis stellen. Doch wäre es natürlich schön, wenn sich durch eine glückliche Fügung das Blatt zugunsten der Spieler wenden könnte.

Schon mit sechs Richtigen den Lotto-Jackpot abräumen

Tatsächlich gibt es beim Lotto 6aus49 eine bestimmte Sonderregelung, die die Gewinnwahrscheinlichkeit des Jackpots um mindestens das Zehnfache erhöht. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Zwangsausschüttung.

Die Zwangsausschüttung, auch als definitive Ausschüttung bekannt, wurde 1997 beim deutschen Lotto eingeführt und 2009 neu bearbeitet. Seitdem gab es insgesamt vier Ziehungen, bei denen Spieler mit nur sechs Richtigen den Jackpot gewonnen haben.

Es bedarf keines speziellen Spiels, um über die Zwangsausschüttung den Jackpot zu gewinnen. Tipper müssen wie gewohnt ihre Lottozahlen online oder am Kiosk nebenan abgeben und auf die Glücksgötter hoffen.

So funktioniert die Zwangsausschüttung

Mit der am 3. Januar 2009 neu bearbeiteten Sonderreglung zur Zwangsausschüttung wurde festgelegt, dass diese erfolgen muss, wenn in zwölf aufeinanderfolgenden Ziehungen der Jackpot nicht geknackt worden ist. Folglich muss bei der 13. Ziehung der Jackpot auch dann ausgezahlt werden, wenn sich kein Spieler in der ersten Gewinnklasse befindet, also sechs Richtige plus Superzahl getippt hat.

Folglich gibt es bei der 13. Ziehung einer Spielrunde folgende Siegesszenarien:

1. Ein oder mehrere Spieler befinden sich in der Gewinnklasse 1 und bekommen den Jackpot regulär ausgezahlt. Eine Zwangsausschüttung erfolgt hierbei nicht.

2. Wenn niemand sechs Richtige plus Superzahl korrekt getippt hat, fällt die Ausschüttung des Jackpots auf die Gewinnklasse 2. Damit haben all diejenigen den Jackpot abgeräumt, die lediglich sechs Zahlen richtig getippt haben.

3. Sollte sich auch in der Gewinnklasse 2 kein Spieler befinden, wird der Jackpot in der darunter liegenden Gewinnklasse ausgeschüttet usw. Es ist theoretisch sogar möglich, in der Gewinnklasse 9 mit lediglich zwei Richtigen und der korrekten Superzahl den Jackpot abzustauben. Allerdings ist es recht unwahrscheinlich, dass kein weiterer Spieler etwas mehr Glück beim Tippen hatte.

Die Zwangsausschüttungen der Lottogeschichte

Seit den Änderungen der Sonderreglung zur Zwangsausschüttung kam es insgesamt neunmal zur 13. Ziehung in einer Lottoserie. Fünfmal davon ging der Jackpot dabei dennoch an Gewinner in der Gewinnklasse 1 und viermal an Gewinner in der Gewinnklasse 2.

 

Tag der Ziehung Gewinnklasse Heimat des Siegers Höhe des Jackpots
Mi., 23. Sep. 2009 1 Bayern 31,7 Mio. Euro
Mi., 8. Jul. 2015 1 Berlin 33,8 Mio. Euro
Mi., 23. Sep. 2015 1 Bayern 33,2 Mio. Euro
Sa., 14. Mai 2016 2 Nordrhein-Westfalen 37,1 Mio. Euro
Mi., 14. Sep. 2016 2 Nordrhein-Westfalen 32,8 Mio. Euro
Mi., 7. Jun. 2017 1 Nordrhein-Westfalen 29,7 Mio. Euro
Mi., 5. Sep. 2018 1 Hessen 29,1 Mio. Euro
Mi., 23. Jan. 2019 2 Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen 32,3 Mio. Euro
Sa., 29. Jun. 2019 2 Nordrhein-Westfalen 31,5 Mio. Euro

 

Erst Mitte 2016 kam es zur ersten Zwangsausschüttung beim Lotto 6aus49. Zwar gab es schon zuvor dreimal die Gelegenheit, mit weniger als sechs Richtigen und der korrekten Superzahl den Jackpot abzuräumen, doch jedes Mal hat es ein Spieler geschafft, sich in der 13. Ziehung einer Lottoserie in der Gewinnklasse 1 zu platzieren. Da soll noch jemand behaupten, die 13 sei eine Unglückszahl.

So gewann ein Mann aus Nordrhein-Westfalen am Samstag, den 14. Mai 2016, erstmals den Jackpot mit bloß sechs Richtigen, ohne den Lottoschein mit der richtigen Superzahl gewählt zu haben. An diesem Tag gab es keinen Gewinner in der Gewinnklasse 1 und auch in der Gewinnklasse 2 befand sich der Mann allein, sodass er den Jackpot von 31,7 Millionen Euro mit niemandem teilen musste.

Genau vier Monate nach der ersten Zwangsausschüttung in der Geschichte des Klassikers kam es am 14. September 2016 auch schon zum zweiten Einsatz der Sonderregelung. Wieder wurde von keinem Spieler die richtige Superzahl getippt, sodass der Jackpot in Höhe von 33,8 Millionen Euro erneut an einen Glückspilz aus Nordrhein-Westfalen ging, der mit sechs Richtigen das große Geld abräumte. Auch dieses Mal gab es keine weiteren Gewinner in dieser Gewinnklasse.

Danach dauerte es wieder drei Jahre, bis sich Anfang 2019 die nächste Zwangsausschüttung ereignete. Zwar kam es in den Jahren zuvor zweimal zur 13. Ziehung in einer Lottoserie, doch gewannen beide Male Spieler in der Gewinnklasse 1 den Jackpot. Am 23. Januar tippten drei verschiedene Spieler aus Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die richtigen sechs Lottozahlen ohne Superzahl und bekamen in der Gewinnklasse 2 insgesamt 32,3 Millionen Euro ausbezahlt.

Erst vor Kurzem konnte wieder ein Spieler von der Zwangsausschüttung profitieren. Am Samstag, den 29. Juni 2019 räumte erneut ein Spieler aus Nordrhein-Westfalen mit nur sechs Richtigen den Jackpot ab. Dem glücklichen Sieger winken nun 31,5 Millionen Euro, die er sich mit niemandem teilen muss.

Es lohnt sich also, beim Lottospielen nicht nur den Jackpot, sondern auch die unterschiedlichen Ziehungen im Auge zu behalten. Statistisch kommt es fast jedes Jahr zur 13. Ziehung, die die Gewinnchancen erheblich erhöht. Wenn man jedoch die Sieger der bisherigen Zwangsausschüttungen betrachtet, sollte man für das große Lottoglück auch in Nordrhein-Westfalen wohnhaft gemeldet sein.